Bereits seit dem 27.03.2020 sind Unternehmen, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, für sämtliche Insolvenzgründe bis zum 30.09.2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Die Bundesregierung hat sich nun auf eine Verlängerung der Insolvenzaussetzung bis zum 31.12.2020 geeinigt.