Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet

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In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Die Reform der Grundsteuer ist beschlossene Sache, denn die bislang von den Finanzämtern berechneten Werte von Grundstücken und Gebäuden beruhen auf veraltetem Zahlenmaterial.

Verpflichtung für alle Eigentümer

Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 in elektronischer Form eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Frist zur Abgabe im Zeitraum Juli - Oktober 2022

Alle Eigentümer von Grundstücken, unabhängig von der Nutzung des Grundstückes, sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen. Die entsprechende Steuererklärung musszwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 abgegeben werden. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt erledigt werden.

Wir unterstützen Sie gern!

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen und rechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gern und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell. Gern können wir auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.

Ihre gewohnten Ansprechpartner bei TIGGES sowie der TIGGES Steuerberatung stehen Ihnen gern zur Verfügung.