Teil 4: Der Vollzug der Transaktion und die Integration des Zielunternehmens in die bestehenden Strukturen des Erwerbers
Ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt und sind die vorherigen Phasen des Prozesses erfolgreich abgeschlossen, ist ein wesentlicher Teil des Transaktionsprozesses geschafft, der Gesamtprozess aber noch nicht beendet. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnt nun die Phase des „Vollzugs" sowie der „Integration des Zielunternehmens in die bestehenden Strukturen des Erwerbers".
Kernthemen des Vollzugs
Bei vielen Unternehmenskaufverträgen fallen der schuldrechtliche Kaufvertrag (Signing) und der Vertrag über die dingliche Erfüllung (Closing) auseinander. Ein solches Auseinanderfallen ist aus Sicht des Verkäufers zumeist nicht wünschenswert, weil der Eintritt der Vollzugsvoraussetzungen zumeist in die Risikosphäre des Erwerbers fällt und somit von ihm beeinflusst werden kann.
Typische Vollzugsvoraussetzungen sind dabei bspw.:
- die kartellrechtliche Freigabe
- Restrukturierungsmaßnahmen, um das Zielunternehmen „veräußerbar" zu machen
- Verzicht auf Vorkaufsrechte und Erklärungen zu etwaigen satzungsmäßigen Mitverkaufsrechten und -pflichten
- Erteilung von gesellschaftsrechtlichen Zustimmungen und Gremienvorbehalten
- Erteilung von Testaten zu den Jahresabschlüssen des Zielunternehmens
- Abschluss bestimmter Verträge
- Zustimmung von Banken, Fördergremien, Bürgschaftsgemeinschaften, etc.
- Eintragung der Haftungsbeschränkungen nach § 176 Abs. 2 HGB oder § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister oder Eintragung des Erwerbers in der Gesellschafterliste (§§ 16 Abs. 1, 40 GmbHG)
Vollzugsvoraussetzungen und Vollzugshandlungen
Je komplexer die vertragliche Struktur ist und je umfangreicher die Bedingungen und Zustimmungserfordernisse für einen wirksamen Anteilsübergang und Vollzug des Kaufvertrages sind, umso eher empfiehlt sich dennoch die eingangs erwähnte Trennung zwischen Signing und Closing. Haben sich die Parteien hierfür entschieden, sollten zum einen die Vollzugsvoraussetzungen (d.h. was muss passieren, damit es überhaupt zum Closing kommt) und die Vollzugshandlungen (d.h. welche Handlungen sind beim Closing selbst vorzunehmen) bereits im Kaufvertrag möglichst präzise definiert werden. Übliche Regelungsbereiche im Rahmen von Vollzugshandlungen sind dabei bspw.:
- Abschluss notwendiger Verträge (bspw. Mietvertrag Betriebsimmobilie, Dienstleistungs-, Lizenzverträge, etc.)
- Erfüllung von Bedingungen (bspw. Nachweis Finanzierung; Zustimmung Gremien, etc.)
- Feststellung von Bilanzen oder Zwischenabschlüssen
- Abberufung/Neubestellung Geschäftsführer
- Nachweis Zahlung Kaufpreis
Zu Dokumentationszwecken wird dann zumeist ein Closing- und Abnahmeprotokoll erstellt, das von den Vertragsparteien unterzeichnet wird. Mit erfolgreicher Beendigung des Closings ist das Geschäft vollzogen, d.h. das Eigentum an den Geschäftsanteilen am Zielunternehmen geht auf den Erwerber über. Oder kurz gesagt: der Erwerber wird ab diesem Zeitpunkt rechtmäßiger Inhaber.
Integration des Zielunternehmens in die bestehenden Strukturen des Erwerbers
Das Zusammenführen und die Integration von vormals unabhängigen Unternehmen zu einer funktionierenden Einheit führt zum eigentlichen Abschluss des Transaktionsprozesses. Damit dies auch zufriedenstellend gelingt, gilt es auch hier ein besonderes Augenmerk auf eine strukturierte Planung und Umsetzung zu legen.
Am Anfang steht dabei die Entwicklung und stetige Überprüfung der Integrationsstrategie unter Einbeziehung der im Rahmen des Transaktionsprozesses zuvor gewonnen Erkenntnisse. Hierzu gehört unter anderem:
- Die Festlegung der optimalen Übernahme- und Integrationsstruktur (z. B. Umwandlung, Asset Deal, Share Deal)
- Die Anpassung der Strukturen beim Erwerber (nationale und internationale Verschmelzungen und andere Umwandlungsmaßnahmen)
- Der Umgang mit (steuer-)rechtlichen Themen, wie bspw. bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
- Die Vereinheitlichung der Corporate-Governance-Struktur (z. B. im Hinblick auf konzernweit einheitliche Zustimmungsvorbehalte oder die Implementierung von Führungsstrukturen der Erwerberorganisation)
- Die Zusammenführung der Compliance-Organisationen und IT-Infrastruktur
Hieran schließt sich dann eine möglichst zeitnahe und effizient gestaltete Umsetzung der zuvor erarbeiteten Integrationsstrategie an, um den Zustand des normalen Geschäftsbetriebs schnellstmöglich wiederherzustellen. Die Herausforderung ist hierbei, anstehende Integrationsaufgaben während des laufenden Tagesgeschäfts in die Geschäftsprozesse zu integrieren. Hier ist, wie eingangs erwähnt, eine strukturierte Planung und Umsetzung unerlässlich, so dass der Erwerb und die Integration des Zielunternehmens im Ergebnis ein Erfolg wird, die an der Umsetzung beteiligten Personen nicht über Gebühr belastet werden, so dass sie sich anschließend wieder motiviert neuen Aufgaben und Projekten widmen können.
Ausblick
Diese Beitragsreihe gibt kleinen und mittleren Unternehmen einen ersten Leitfaden, wie ein Transaktionsprozess grundsätzlich gestaltet und erfolgreich gemeistert werden kann. Hierzu wurden in insgesamt 4 Teilen mit insgesamt 6 Beiträgen die Schwerpunktthemen im Rahmen einer M&A Transaktion kompakt und praxisorientiert vorgestellt. Sollten Sie einen der Beiträge verpasst haben, finden Sie diese unter https://www.tigges.legal/praxiswissen/.
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Christian Schon
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