Erb- & Stiftungsrecht

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Mit unserem erfahrenen Team von Erb- und Steuerrechtlern unterstützen wir Sie in allen Fragen der Nachlassplanung und -gestaltung. Wir analysieren Ihre Ziele und finden gemeinsam eine maßgeschneiderte und steueroptimierte Lösung. Durch die enge Verzahnung von zivil- und steuerrechtlicher Kompetenz können wir Ihnen einen entscheidenden Vorteil bieten. Alle unser Teammitglieder sind langjährig als Fachanwalt für Erbrecht und/oder Steuerrecht zugelassen. Seit Jahren wirken wir bei der Aus- und Fortbildung der Steuerberater auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts mit.

Zu unserem Beratungsspektrum gehört sowohl die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.) als auch die Begleitung bei vorweggenommenen Erbfolgen. Besonders spezialisiert sind wir im Bereich der Unternehmensnachfolge. Selbstverständlich können wir dabei entstehende Fragestellungen des Gesellschaftsrechts berücksichtigen. Ebenso begleiten wir Stifter bei der Errichtung und der laufenden Betreuung ihrer Stiftungen, entweder noch zu Lebzeiten oder als Stiftung von Todes wegen. Häufig werden wir von unseren Mandanten als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Erfahren sind wir auch in der Gestaltung und Umsetzung von Vermögensnachfolgen mit internationalen Bezügen.

In unserer integrierten Praxisgruppe Familie & Vermögen verbinden wir unsere Kompetenzen im Erb- und Stiftungsrecht insbesondere mit unserer Expertise im Steuer- und Gesellschaftsrecht und beraten Privatpersonen und Unternehmer umfassend zu den vielfältigen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit ihrem privaten und /oder unternehmerischen Vermögen ergeben.

So können wir Sie unterstützen:

  • Beratung von Privatpersonen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung (Testamente, vorweggenommene Erbfolge)
  • Beratung von Unternehmern bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung zu Kunstnachlässen
  • Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
  • Erstellung und Pflege von Notfallakten / Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen
  • Immobilienbewertung für Erbschaft-/Schenkungssteuerzwecke
  • Errichtung und Betreuung von Stiftungen, auch international
  • Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Erbauseinandersetzungen, gerichtlich oder in Vergleichsgesprächen
  • Testamentsvollstreckung

 

Ihre Ansprechpartner

Georg Schmidt
schmidt@tigges.legal
+49 211 8687 175

Dr. Kinga Heerstraßen
heerstrassen@tigges.legal
+49 211 8687 195

Dr. Christiane Wiegand
wiegand@tigges.legal
+49 211 8687 175

Nehmen Sie Kontakt mit dem Team auf!

Erb und Stiftungsrecht

erb- & stiftungsrecht IM fokus

aktuelles

16.05.2022

Nachlese: Auftaktveranstaltung des Kooperationsverbunds PROMISSUM mit Gastredner Prof. Dr. Arist von Schlippe

Anlässlich der Auftaktveranstaltung von PROMISSUM - dem erb- und kunstrechtlichen Kooperationsverbund der Sozietäten dtb rechtsanwälte aus Berlin und TIGGES Rechtsanwälte aus Düsseldorf - hatten wir am 11. Mai 2022 die besondere Freude Gastredner Prof. Dr. Arist von Schlippe begrüßen zu dürfen.

 

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Aktuelles

02.02.2022

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 in elektronischer Form eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben.

 

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