Es war uns eine große Freude, zum zweiten Mal in Folge das jährliche deutsch-polnische Golfturnier der AHK Polen (Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer) im Schlesischen Golfclub in Siemianowice Śląskie (Śląski Klub Golfowy) bei Katowice zu unterstützen.
Düsseldorf, 01. Juli 2020 – Die Sozietät TIGGES verstärkt zum 1. Juli 2020 ihre Praxisgruppe Transport & Logistik am Standort Düsseldorf durch den neuen Of Counsel Dr. Frank Wilting, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie für Verwaltungsrecht.
Die aktuellen Entwicklungen rund um COVID-19 stellen alle Unternehmen vor große Herausforderungen. Dies gilt auch im Umgang mit den Arbeitnehmern. Im Folgenden haben wir einige aktuelle Fragestellungen aufgegriffen, beispielsweise wie Sie als Arbeitgeber mit Arbeitsbeeinträchtigung bei Schulschließungen und Urlaubsrückkehrern umgehen.
Die COVID-19-Pandemie hat die aufwändige Messeplanung und -vorbereitung zahlreicher Unternehmen auf den Kopf gestellt. Neben den nun notwendigen Planänderungen stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie mit den finanziellen Auswirkungen umgehen.
TIGGES Partner Dr. Dominik Wagner, LL.M. gibt im Blog von Legalmondo, einer Online-Plattform für internationale Rechtsdienstleistungen, eine Einführung für ausländische Investoren, die ein Unternehmen in Deutschland gründen wollen.
Bereits seit dem 27.03.2020 sind Unternehmen, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, für sämtliche Insolvenzgründe bis zum 30.09.2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Die Bundesregierung hat sich nun auf eine Verlängerung der Insolvenzaussetzung bis zum 31.12.2020 geeinigt.
Wirtschaftsforum 2020 Karpacz, Polen 8. - 10 September - TIGGES Partner Dr. Dominik Wagner, LL.M. nimmt als Referent an der Diskussionsrunde "Auslandsexpansion polnischer Unternehmen. Haben wir eine Chance auf globale Champions?" teil.
Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese ist am 24. November 2021 in Kraft getreten und es gelten nun bundeseinheitlich verschärfte Regeln für das Arbeitsleben – zunächst befristet bis zum 19. März 2022. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Punkte der Gesetzesänderung zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz zusammen.