Innovation & Mobilität

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Die fortschreitende Digitalisierung zeichnet sich durch vielfältige neue Technologien aus, die auf Daten und deren innovativen Nutzung mittels intelligenter Software beruhen. Diese Lösungen sind die ausschlaggebenden Treiber von Innovationen, wie etwa der Künstlichen Intelligenz, die in allen Industriebranchen Einzug hält. Dies betrifft insbesondere auch den Bereich der Mobilität, der in naher Zukunft vollends elektrisch, vernetzt und autonom sein wird.

Auch die mit dieser Entwicklung einhergehenden rechtlichen Fragestellungen sind vielfältig und interdisziplinär, hier gilt es neue nationale wie unionsrechtliche Rahmenbedingungen sicher und gleichzeitig praxisorientiert umzusetzen. Dies betrifft Fragen der urheberrechtlichen Zuweisung von neuen Entwicklungen, der Absicherung des geistigen Eigentums, die Erstellung von Geheimhaltungs- und Kooperationsverträgen sowie auch die Klärung von Haftungs- und Gewährleistungsfragen. 

In diesem Spannungsfeld begleiten wir sowohl etablierte Unternehmen, die ihre Geschäftsmodelle innovativ weiterentwickeln, als auch technologiebasierte Startups und junge Unternehmen aus allen relevanten Branchen, wie beispielsweise Telekommunikation, Energie, Personen- und Gütertransport sowie Biotechnologie und unterstützen sie dabei sich erfolgreich am Markt zu positionieren.

In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:

Ihre Ansprechpartner

Klaus-Peter Langenkamp
langenkamp@tigges.legal
+49 211 8687 223

Micaela Schork, LL.M.
schork@tigges.legal
+49 211 8687 134

Yvonne Quad 
quad@tigges.legal
+49 211 8687 137


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Team Mobilität

innovation & mobilität IM fokus

aktuelles

24.06.2021

TIGGES berät RailWatch beim Einstieg des Agartha Fund LP aus Abu Dhabi

Das Unternehmen RailWatch GmbH, ein Anbieter innovativer Schienenfahrzeugüberwachungskonzepte auf Basis von Kamera- und Sensortechnik, hat sich über eine Kapitalerhöhung mit einem neuen Gesellschafter, dem Agartha Fund LP aus Abu Dhabi, verstärkt.

 

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Aktuelles

20.07.2020

JUS Letter Datenschutz: EuGH: EU/US-Privacy Shield ist unwirksam – Und nun?

Dass das Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht an europäische Maßstäbe heranreicht, ist nicht neu. Mit seinem Urteil hat der EuGH das offiziell und schwarz auf weiß nochmals bestätigt, indem er den sog. „Privacy Shield" für unwirksam erklärte.

 

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