Wir beraten unsere Mandanten - Unternehmen, ihre Organe sowie Einzelpersonen - auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowie insbesondere auch im Steuerstrafrecht. Neben der präventiven Beratung verfügt unser Team über langjährige Erfahrung in der Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Durch die erhöhte Aufklärungsaktivität der Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf Steuerdelikte kann die strafbefreiende Selbstanzeige immer noch ein Mittel sein, um rechtzeitig strafausschließende oder zumindest strafmildernde Maßnahmen zu ergreifen. Unsere Mandanten können sich hier auf unsere kombinierte Kompetenz im Steuer-und Strafrecht sowie unsere langjährige Erfahrung mit diesem Instrument verlassen.
Auch die strafrechtliche Compliance-Beratung insbesondere für mittelständische Unternehmen gehört zu unserem Beratungsportfolio. Hier steht für uns im Vordergrund, die strafrechtlichen Risiken für das Unternehmen und seine Organe durch präventive Maßnahmen und die Etablierung von Compliance Management Systemen (CMS) zu minimieren.
So können wir Sie unterstützen:
- Beratung und Vertretung im Wirtschaftsstrafrecht, u.a. Korruption, Geldwäsche, Betrug, Untreue
- Entwicklung und Implementierung von Compliance Management Systemen sowie Mitarbeiterschulungen
- Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
- Begleitung und Beratung bei Steuerfahndungsprüfungen und Hausdurchsuchungen
- Strafbefreiende Selbstanzeigen
Ihre Ansprechpartner
Georg Schmidt
schmidt@tigges.legal
+49 211 8687 175
Matthias Klagge, LL.M.
klagge@tigges.legal
+49 211 8687 134